Abschaffung der Sparmassnahmen in Bezug auf das Personal des Staates Wallis

Abschaffung der Sparmassnahmen in Bezug auf das Personal des Staates Wallis

Seit seinem Referendum gegen das PAS-Dekret im Jahr 2014 kämpft der ZMLP gegen die Sparmassnahmen bei Angestellten des Staates Wallis, die für Lehrpersonal eine Lohnkürzung von 5% vorsieht, ähnlich wie die Warteklasse für die Verwaltung.

Ganze sieben Jahre lang hat es gedauert, bis sich der ZMLP bei der Walliser Regierung Gehör verschaffen konnte. Tatsächlich hat er den Staatsrat jährlich daran erinnert, dass diese Kürzungen nur ein ungerechter und demotivierender Fehlmechanismus für neue Mitarbeitende seien, welcher diese dazu bringe, sich anderen Kantonen mit attraktiveren Bedingungen zuzuwenden.

Aus Gründen der Gleichbehandlung fällt diese Massnahme per 1. Januar 2023 für die Verwaltung, während sie für das Lehrpersonal per 1. September 2022 in Kraft getreten ist.