Einführung der ordentlichen Telearbeit

Einführung der ordentlichen Telearbeit

Auf der Grundlage einer eingehenden, vom ZMLP unterstützten Studie der Dienststelle für Personalmanagement befürwortet der Staatsrat die Einführung der ordentlichen Telearbeit für Angestellte der kantonalen Verwaltung. Das Inkrafttreten wurde auf den 1. April 2021 festgelegt.

Hintergrund

An seiner Sitzung am 2. Dezember 2020 hat der Staatsrat die Einführung der ordentlichen Telearbeit für den gesamten öffentlichen Dienst beschlossen. Sie folgte auf die ausserordentliche Telearbeit, die am 1. September 2021 geendet hatte. Der Staatsrat hat klare und präzise Richtlinien zur Telearbeit ausgearbeitet und seinen Wunsch geäussert, diese weiter auszubauen und zu optimieren, um sich als Vorzeigearbeitgeber zu positionieren.

Der ZMLP beglückwünscht den Staatsrat für die Umsetzung dieser Massnahme, fordert aber, dass sie in den einzelnen Dienststellen gleich und fair angewendet wird. Der ZMLP ermutigt den Staatsrat, die Telearbeit weiter zu fördern, sofern diese die Arbeitsorganisation nicht gefährdet.