Reform der Pensionskasse PKWAL

Reform der Pensionskasse PKWAL

Grundlegende Anstrengungen der Regierung, aller betroffenen Akteure in der kantonalen Verwaltung, der Dienststelle für Unterrichtswesen und des ZMLP führten zu einer Entscheidung zugunsten des von den Gemeinden subventionierten Personals in den obligatorischen Schulen.

Der Staatsrat hat beschlossen, den Gemeindeanteil des Verlustes an den kalkulierten Renten zu übernehmen, der das von den Gemeinden subventionierte Personal betrifft. Dieser Verlust darf sich auf maximal 7,5% belaufen. Es wird so eine Gleichbehandlung des direkt vom Staat entlöhnten und des von ihm subventionierten Personals erreicht.