Teuerungsausgleich im 2023

Teuerungsausgleich im 2023

Wie jedes Jahr setzt sich der ZMLP für den Erhalt der Kaufkraft des öffentlichen Dienstes ein. Die Besoldungstabellen der Angestellten des Staates Wallis wurden seit 2012 nicht mehr angepasst. An der Delegiertenversammlung vom 5. November 2022 beantragte der ZMLP beim Staatsrat einen vollständigen Teuerungsausgleich.

Am vergangenen 11. Januar hat der Staatsrat beschlossen, die Besoldungstabellen seines Personals für 2023 anzupassen und die Löhne um 2,8% zu erhöhen.

 

Hintergrund

Seit 2012 haben die Staatsangestellten keinen Teuerungsausgleich auf ihr Gehalt erhalten. Das Gesetz betreffend die Besoldung der Angestellten des Staates Wallis sieht vor, dass die Löhne einmal pro Jahr am 1. Januar aufgrund des Schweizer Konsumentenpreisindexes des vergangenen Dezembers der Teuerung angepasst werden.

Wegen der negativen Teuerung zu dieser Zeit beschloss die Regierung, keine Teuerungsanpassung vorzunehmen, solange der Indexstand nicht wieder 100 Punkte erreicht. Deshalb gab es in Jahren mit steigender Teuerung keine Gehaltsanpassungen, weil der Index von 100 Punkten noch nicht erreicht war.

Das Argument des ZMLP, dass der Schweizer Konsumentenpreisindex (KPI) die Realität der Lebenshaltungskosten nicht richtig widerspiegelt, ist für alle nachvollziehbar.

So sind beispielsweise Krankenversicherungsprämien, die bis zu 10% des Budgets eines Privathaushalts ausmachen, nicht im KPI enthalten. Und diese sind seit 2012 um rund 26% gestiegen.

Der ZMLP setzt sich dafür ein, dass der Teuerungsausgleich auf die Gehälter der Staatsangestellten auf einer realistischeren Basis erfolgt, um eine zunehmende Abwertung der Arbeit und der Entlöhnung der Mitarbeitenden zu vermeiden.