Professioneller Rechtsbeistand

Der ZMLP ist in schwierigen Momenten für Sie da

Der Rechtsbeistand des ZMLP beinhaltet eine wertschätzende, neutrale und vertrauliche Beratung, um Lösungen für Mitglieder in schwierigen Situationen zu entwickeln. Dabei wird auch über die Rechte und Pflichten des Mitglieds informiert.

Der Rechtsbeistand berät die Mitglieder über die Handlungsmöglichkeiten und deren Folgen. Hierbei kann er auf ein umfassendes Wissen über das Statut und die Arbeitsbedingungen des Personals sowie auf ein grosses Netzwerk von Kontakten zurückgreifen.

Die Rechtsberatung umfasst verschiedene Arten von Massnahmen:

  • Einholung eines Rechtsgutachtens, wenn der jeweilige Fall möglicherweise für eine gesamte Branche von Interesse ist
  • Beauftragung eines Rechtsanwalts, die Interessen des Mitglieds zu vertreten, sofern die vorherigen Massnahmen (aktives Zuhören, Beratung, Mediation, Schlichtung) nicht zum Erfolg geführt haben.
Sie  sind mit ihren Schwierigkeiten nicht allein. Der ZMLP ist für Sie da!

Nützliche Informationen

Hier finden Sie das Reglement.

Vorgehen zur Nutzung des Rechtsbeistands.

Um den Rechtsbeistand kostenlos in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Mitglied eines Berufsverbands sein, der dem ZMLP angeschlossen ist. Der kostenlose Rechtsbeistand kann nicht gewährt werden, wenn die Streitigkeiten bereits vor deiner Mitgliedschaft begonnen haben.
Sie möchten Ihren Berufsverband beitreten? Füllen Sie einfach das Online-Formular «Werde Mitglied deines Berufsverbands» aus.

 

Kontakt

Benötigen Sie Beratung oder Unterstützung?

Rufen Sie den ZMLP einfach an: 027 323 40 43

FAQ

Wer hat Anspruch auf Rechtsbeistand?

Mitglieder eines Berufsverbands, der dem ZMLP angeschlossen ist, sofern sie ihren Verpflichtungen gegenüber dem Verband nachgekommen sind und sich mit einem Streitfall im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit, konfrontiert sehen.
(vgl. Art. 1 Abs. 1 des Reglements)

 

Ist die Vertraulichkeit gewährleistet?

Der ZMLP ist ein Verband, der von seinen Sozialpartnern unabhängig ist. Alle während eines Gesprächs ausgetauschten Informationen sind vertraulich. Die Vertraulichkeit wird nur auf Wunsch des Mitglieds aufgehoben.

 

Wann ist es sinnvoll, Rechtsbeistand zu beantragen?

Am besten, sobald ein Konflikt auftritt und man merkt, dass etwas nicht stimmt, oder sobald man das Bedürfnis hat.

 

Wen muss ich kontaktieren, um Rechtsbeistand zu erhalten?

Die für die Organisation des ZMLP-Rechtsbeistandes verantwortliche Kontaktperson, Frau Patricia Juillard:
027 323 40 43
patricia.juillard@fmep.ch

Welche Dienstleistungen bietet der Rechtsbeistand an?
  1. Beauftragung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts
  2. Einholung von Rechtsgutachten

(vgl. Art. 3 des Reglements)

 

Welche Fälle werden nicht vom Rechtsbeistand abgedeckt?
  1. Streitigkeiten, die bereits vor dem Verbandsbeitritt des Mitglieds begonnen haben
  2. Fälle, die der Zuständigkeit der Einstufungskommission unterliegen
  3. Fälle, in denen das Mitglied bereits vor Antragsstellung rechtliche Schritte unternommen hat
  4. Fälle, die vom Arbeitgeber übernommen werden
  5. Fälle, die dem Image oder Ruf des ZMLP schaden könnten

(vgl. Art. 2 des Reglements)

 

Wer entscheidet über die vom Rechtsbeistand zugesprochenen Leistungen?

Für die Bestimmung der am besten geeigneten Massnahmen ist allein die Entscheidungsinstanz des ZMLP-Rechtsbeistandes zuständig.
(vgl. Art. 3 Abs. 2 des Reglements)

 

Welche Kosten stehen an?

Bei Mitgliedern der angeschlossenen Berufsverbände werden die Kosten der direkt vom ZMLP-Rechtsbeistand erbrachten Leistungen vollständig durch den ZMLP übernommen.

Die Kosten für externe Dienstleistungen, Mandate und Rechtsgutachten werden von der Entscheidungsinstanz des ZMLP-Rechtsbeistandes gemäss Reglement festgelegt (vgl. Art. 5 des Reglements).

 

Werden mir die gesamten Rechtskosten erstattet?

Für die Festlegung des Höchstbetrages, der zur Deckung der im Einzelfall anfallenden Kosten gewährt wird, ist allein die Entscheidungsinstanz des ZMLP-Rechtsbeistandes zuständig.
Kosten, die den gewährten Maximalbetrag überschreiten, sind von der antragstellenden Person zu tragen (vgl. Art. 5 des Reglements).

 

Kann mir der Rechtsbeistand entzogen werden?

Ja, das ist möglich. Sollte sich nämlich herausstellen, dass dieser aufgrund falscher Angaben der antragstellenden Person erlangt wurde, wird der Entscheid über die Gewährung von Rechtsbeistand aufgehoben und eine Kostenerstattung verweigert.
(vgl. Art. 12 des Reglements)

 

Wann werden mir die Kosten erstattet?

Vom Mitglied bereits bezahlte Gebühren (also der von der ZMLP gewährte Höchstbetrag) und sonstige im Zusammenhang mit einem Antrag entstandene Kosten werden der antragstellenden Person nach Erledigung des Falles und nach Vorlage der vollständigen Unterlagen und detaillierten Abschlussrechnung des Anwaltes erstattet.
(vgl. Art. 13 des Reglements)