Das Ende einer Sparmassnahme
Seit seinem Referendum im Jahre 2014 kämpfte der ZMLP gegen die Sparmassnahme, die neu eingestellten Mitarbeitern beim Staat Wallis auferlegt wurde und für neu eingestellte Lehrkräfte eine Lohnkürzung von 5% bedeutete.
Ganze sieben Jahre lang hat es gedauert, bis sich der ZMLP bei der Walliser Regierung Gehör verschaffen konnte. Tatsächlich hat er den Staatsrat jährlich daran erinnert, dass diese Kürzungen nur ein ungerechter und demotivierender Fehlmechanismus für neue Mitarbeiter sei, welcher diese dazu bringe, sich anderen Kantonen mit attraktiveren Bedingungen zuzuwenden.
Ausserdem hatte diese Massnahme nur geringe Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen des Kantons Wallis, trug aber zur Verschlechterung der Attraktivität des Lehrberufs und einer Zunahme des Lehrermangels bei, von dem dieser Sektor betroffen ist.
Der Grosse Rat hat schlussendlich eine Lösung gefunden, die den ZMLP vollumfänglich zufriedenstellt und in seiner Mai-Session dieses Jahres die Aufhebung dieser Massnahme beschlossen. Diese Änderung wird für das Lehrpersonal zu Beginn des Schuljahres 2022-2023 und für das Personal der Kantonsverwaltung am 1. Januar 2023 in Kraft treten, da die Warteklasse bei der Anstellung aufgehoben wird.
Der ZMLP dankt dem Staatsrat, diese Vorlage dem Grossen Rat zur Abstimmung unterbreitet zu haben. Dadurch wird die Rückkehr zu einer gerechteren und befriedigenderen Situation für Neueingestellte beim Staat Wallis ermöglicht.