Wenden Sie sich bei Bedarf an den ZMLP: Sie erhalten wertvolle Unterstützung ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Ziel des Hilfsfonds ist es:
- Mitglieder der dem ZMLP angeschlossenen Verbände oder ihre Hinterbliebenen zu unterstützen, welche infolge materieller oder persönlicher Schwierigkeiten, insbesondere wegen Todesfall, schwerer und längerer Krankheit des Familienoberhauptes, eines Ehegattens, unterstützungsbedürftiger Kinder oder Verwandten, in eine Notlage geraten könnten;
- den Rechtsschutz zu finanzieren.
Der ZMLP bietet Ihnen
- Ein offenes Ohr, bei voller Wertschätzung und Vertraulichkeit
- Kompetente Beratung bei der Suche nach Lösungen (zum Beispiel um ein Budget auszugleichen)
- Beratung für den Zugang zu Sozialhilfeeinrichtungen
- In bestimmten Fällen Gewährung von Darlehen
Bedingungen für den Hilfsfonds
Hier finden Sie das Reglement des Hilfsfonds
Falls Sie einen Antrag stellen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus: Unterstützungsantrag an den Hilfsfonds
Haben Sie Fragen? Sie erreichen das Büro des ZMLP (info@fmep.ch oder per Telefon 027 323 40 43).