Teuerungsausgleich für das Personal des öffentlichen Dienstes: Das Parlament will entscheiden

Teuerungsausgleich für das Personal des öffentlichen Dienstes: Das Parlament will entscheiden

Mitte Januar beschloss der Staatsrat, den Teuerungsausgleich von 0,8 Prozent (inklusive der nachträglichen Anpassung von 0,2 Prozent) zugunsten des Personals des öffentlichen Dienstes und des halbstaatlichen Sektors zu gewähren, obwohl sich der Grosse Rat im vergangenen Dezember geweigert hatte, auf das Thema einzutreten. Infolge dieses Beschlusses wurden mehrere dringliche Motionen zur Behandlung des Themas in der Februarsession des Grossen Rates eingereicht. Die dringlichen Motionen befassen sich mit dem Antrag, den Gewinnanteil der SNB für die Sanierung der verschiedenen Fonds und die Rückzahlung der Schulden (SVP) zu verwenden, bis die bestehenden gesetzlichen Grundlagen so angepasst sind, dass die Ausschüttung der ausserordentlichen Erträge dem Grossen Rat zum Entscheid und zur Priorisierung vorgelegt wird (Le Centre, Die Mitte Oberwallis). Die FDP geht noch weiter und fordert eine Änderung des Gesetzes betreffend die Besoldung der Angestellten des Staates Wallis vom 12. November 1982, die darauf abzielt, dass jeder Beschluss zur Anpassung des Teuerungsausgleichs dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden muss.

Nach Kenntnisnahme dieser verschiedenen dringlichen Motionen ergriff der ZMLP Massnahmen, um bestimmte Fraktionsvorsitzende für die Auswirkungen einer Änderung des Gesetzes betreffend die Besoldung der Angestellten des Staates Wallis und die damit verbundenen negativen Folgen zu sensibilisieren.

Der Wunsch des Grossen Rates, den Staatsrat zurechtzuweisen, ist ein politischer Schritt und eine Angelegenheit zwischen der kantonalen Legislative und der kantonalen Exekutive und darf keine Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen des Personals des Staates Wallis haben. Der ZMLP bedauert vor allem, dass solche Entscheide des Parlaments unweigerlich dem Personal des Staates Wallis zum Nachteil gereichen werden.

Vor einigen Tagen hat der Staat Wallis die Ergebnisse einer Zufriedenheitsumfrage veröffentlicht, die 2024 beim kantonalen Verwaltungs- und Lehrpersonal durchgeführt wurde. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Mitarbeitenden fühlen sich insgesamt immer gestresster, da die Arbeitsbelastung weiterhin hoch bis sehr hoch ist. Es wird auch deutlich, dass dieses hohe Stressniveau direkt auf die Unterschätzung der Personalressourcen (VZÄ) zurückzuführen ist, die für eine ordentliche Erbringung der von der Bevölkerung nachgefragten Dienstleistungen in der Kantonsverwaltung, der Bildung oder im Gesundheitswesen erforderlich sind. Jetzt wird ebendieses Personal auch noch einen Rückgang seiner Kaufkraft hinnehmen müssen.

Der ZMLP bemängelt diese angespannte Situation, die auf die unzureichende Anzahl VZÄ im öffentlichen Dienst und im halbstaatlichen Sektor zurückzuführen ist und zu Dauerstress, einer Verschlechterung der Gesundheit am Arbeitsplatz sowie verlangsamten und qualitativ schlechteren Dienstleistungen für die Bevölkerung führt, bereits seit mehreren Jahren.

Nach den Parlamentsdebatten vom letzten Freitag und einem Antrag von Staatsrat Roberto Schmidt, das Gesetz betreffend die Besoldung der Angestellten des Staates Wallis nicht zu ändern, hat der Grosse Rat dennoch beschlossen, die verschiedenen dringlichen Motionen anzunehmen.

Während der Debatten betonten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier mehrfach, dass sie nichts gegen die Angestellten des Staates Wallis haben, und trafen trotzdem mit der Annahme dieser dringlichen Motionen mit ganz offensichtlich negativen Auswirkungen auf das gesamte Personal des Staates Wallis gegenteilige Entscheide.

Der ZMLP wird die Entwicklungen in Bezug auf die geplanten Gesetzesänderungen weiterhin aufmerksam verfolgen und seine Massnahmen und Interventionen intensivieren.

 

Im Anhang: